Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
TenneT hat den Anspruch, Projekte so zu planen und zu bauen, dass die Beeinträchtigung für Natur und Umwelt möglichst gering ausfällt. Getreu diesem Grundsatz vermeiden wir den Leitungsbau in sensiblen ökologischen Gebieten, wenn möglich. Sollten diese Eingriffe dennoch unvermeidbar sein, suchen, entwickeln und setzen wir entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen um. Dabei stehen wir in enger Abstimmung mit den verfahrensführenden Behörden und ggf. weiteren Trägern öffentlicher Belange, wie Umweltverbänden.
Schadensregulierung und Entschädigung
Für den Bau und den Betrieb von Höchstspannungsleitungen werden zeitweise und dauerhaft Flächen gebraucht. Wenn private Grundstücke davon betroffen sind, stehen den Eigentümerinnen und Eigentümern wie auch den Nutzungsberechtigten Entschädigungen in finanzieller Form zu. Im Gegenzug wird für TenneT eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit in das Grundbuch eingetragen. Das jeweilige Grundstück bleibt damit im Privateigentum; TenneT darf das Grundstück jedoch für den Bau der Leitung und für notwendige Instandhaltungen nutzen und zahlt eine einmalige Entschädigung.
Diese Zahlungen beruhen auf gesetzlichen Rahmenbedingungen: Die Entschädigungspraxis für laufende und künftige Leitungsbauvorhaben wird im §5a Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) geregelt. Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten eine Entschädigung auf Grundlage eines geschlossenen Rahmenvertrags bzw. -angebots. Damit sollen Grundstücksbelastungen und die Minderung des Verkehrswerts ausgeglichen werden. Diese Zahlungen gelten nicht nur für den unmittelbaren Maststandort, sondern bei Überspannung von Grundstücken auch für den gesamten Schutzbereich – also den Bereich, über den die Leiterseile bei Wind ausschwingen können und der damit zur Einhaltung der Sicherheitsabstände notwendig ist. Ähnliches gilt für dauerhafte Zuwegungen, über die die Leitung im Wartungs- oder Störungsfall erreichbar sein müssen. Sie werden als Dienstbarkeiten im Grundbuch gesichert.
Um zu einvernehmlichen Lösungen zu kommen, führt TenneT von Beginn der Planungen an zahlreiche Gespräche mit den Eigentümerinnen und Eigentümern, über deren Flächen die Leitung führen soll. Bei landwirtschaftlichen Flächen wird vor Beginn der vertraglich geregelten Nutzung durch TenneT eine Rahmenvereinbarung mit den örtlichen Landwirtschaftsverbänden abgeschlossen. Hier werden zum Beispiel Haftungsfragen oder der Umgang mit Flurschäden geregelt und der Grundstein für die individuellen Entschädigungsgespräche mit den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern durch Festsetzung eines Verkehrswertes gelegt. Sollten sich die Betroffenen innerhalb von acht Wochen mit TenneT einigen und die Dienstbarkeit notariell beglaubigen lassen, erhalten sie sogar einen Beschleunigungszuschlag.