Infomarkt Conneforde-Sottrum
Closeup Planung und Genehmigung

Die Grundlage eines Bauprojekts: Planung und Genehmigung

Im Rahmen der Energiewende müssen einige Höchst­spannungs­leitungen erneuert und ausgebaut werden. Um Menschen und Natur möglichst wenig zu beeinträchtigen, achten wir stets auf Ausgewogenheit in unseren Planungen.

Bei allen unserem Leitungsvorhaben legen wir das Prinzip der Netzoptimierung vor Verstärkung vor Ausbau zugrunde, kurz NOVA-Prinzip. Das bedeutet konkret: Zunächst versuchen wir durch verschiede Maßnahmen eine bestehende Leitung zu optimieren, beispielweise durch ein Freileitungsmonitoring. Ist das nicht möglich, wird die Verstärkung der Leitung geprüft. Das geht zum Beispiel mithilfe von Hochtemperaturseilen oder – wenn auch das nicht ausreicht – durch einen Ersatzneubau. Ein Ausbau im Sinne eines Neubaus kommt erst dann in Frage, wenn alle anderen Maßnahmen nicht ausreichen.

Das Raumordnungsverfahren – Raumverträglichkeit auf dem Prüfstand

Lange vor Baubeginn müssen wir als Vorhabenträger eine nachvollziehbare Planung für das Projektvorhaben vorlegen. Ein wichtiger Schritt dabei ist das Raumordnungsverfahren (ROV). Das ist der erste formelle Verfahrensschritt auf dem Weg zur fertigen Leitung. Zuständige Raumordnungsbehörden sind die Ämter für regionale Landesentwicklung (ArL) Weser-Ems und Lüneburg. Sie prüfen, ob unsere vorgeschlagenen Trassenvarianten mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung übereinstimmen, ob der Netzausbau Ausnahmen von diesen Zielen und Grundsätzen erfordert oder ob Änderungen an den weiteren Planungen nötig sind. Weiterhin begleiten die Behörden die Erstellung der Raumordnungsunterlagen, legen Umfang und Inhalt der Untersuchungen und Gutachten fest und sprechen abschließend die Landesplanerische Feststellung aus.

Für den Leitungsabschnitt zwischen Conneforde und Elsfleth/West konnten wir uns mit den betroffenen Kommunen, Ämtern und Trägern öffentlicher Belange bereits auf einen Vorzugskorridor einigen. Das ArL Weser-Ems hat deshalb auf die Durchführung eines ROV verzichtet. In diesem Abschnitt bereiten wir die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren vor. Anders beim Abschnitt Elsfleth/West – Sottrum: Ende Juni 2023 haben wir hier die Unterlagen für das ROV eingereicht. Damit stellt sich das Projekt seinem ersten behördlichen Verfahren. 

Schritt für Schritt zur neuen Trasse

Was passiert nach dem Raumordnungsverfahren?

Im Anschluss an das ROV beginnt das formelle Genehmigungsverfahren, das Planfeststellungsverfahren. Hier entscheidet sich der genaue Verlauf der neuen Leitung zwischen Conneforde und Sottrum. Der westliche Leitungsabschnitt befindet sich aktuell in Vorbereitung dieses Verfahrens. Dafür arbeiten wir die Planungen bis ins Detail aus und versehen sie mit exakten Maststandorten, Baustelleneinrichtungsflächen, Angaben zu Zuwegungen und zu Kompensationsflächen und vielem mehr. Die Grundlage bilden die im Raumordnungsverfahren ermittelten Trassenvarianten, ergänzt durch die planungsrelevanten Maßgaben der Genehmigungsbehörde.

Zum Abschluss des Planfeststellungsverfahrens erteilt die Genehmigungsbehörde den Planfeststellungsbeschluss – quasi eine Baugenehmigung.

Maßnahme M90 Conneforde – Elsfleth/West

    Maßnahme M535 Elsfleth/West – Sottrum

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