Wie wird der genaue Trassenverlauf festgelegt?
Zur Auswahl eines Trassenkorridors ist eine intensive Auseinandersetzung mit den verschiedenen Varianten und Alternativen notwendig. Dabei fließen verschiedene Faktoren, unter anderem Privateigentum, Naherholung, Naturräume, technische Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit, in die Entscheidung mit ein. Auch rechtliche Vorgaben, die zwingend eingehalten und bei jeder Entscheidung beachtet werden müssen, haben ihren Einfluss. Zuerst werden dabei die technischen Möglichkeiten und deren Alternativen geprüft, anschließend werden die Vor- und Nachteile der jeweiligen Trassenkorridore von Fachgutachtern abgewogen. Aus der Summe aller Informationen und Vorgaben wird der jeweilige Vorzugskorridor festgelegt, der den bestmöglichen Ausgleich zwischen öffentlichen und privaten Belangen bildet. In diesem wird dann der genaue Trassenverlauf geplant und geprüft – und erneut abgewogen. Entscheidend für den Vorzugskorridor ist außerdem, ob der Neubau einer Freileitung mit anderen Infrastrukturbauten, wie zum Beispiel vorhandenen weiteren Freileitungen oder Autobahnen, gebündelt werden kann. Damit soll eine Belastung von bislang unbelasteten Regionen und eine zusätzliche Landzerschneidung verhindert werden.
Schutz von Mensch, Tier und Landschaft
Weiterhin gibt es verschiedene Schutzgüter, die bei der Planung eines neuen Trassenkorridors berücksichtigt werden. Zu diesen zählen unter anderem Mensch, Tier und Landschaft. Hier wird beispielsweise versucht, durch eine möglichst schonende Trassenplanung allen Schutzgütern gerecht zu werden. So werden Trassenkorridore so geplant, dass sie möglichst weit von Siedlungen und einzelnen Häusern entfernt verlaufen. Tiere werden geschützt, indem die jeweiligen Stromtrassen durch entsprechende Markierungen für Vögel kenntlich gemacht werden. Zudem verlaufen unsere Leitungen nach Möglichkeit nicht über oder durch hochwertige FFH-Gebiete*, die einen wichtigen Lebensraum für zahlreiche Lebewesen darstellen.
Für die Planung der Elbe-Lippe-Leitung Nord gilt, dass der Raum durch die bereits erfolgte, intensive Planung der parallel verlaufenden A250 (Stade – Landesbergen) gut bekannt ist. Somit kann die Suche nach einem Korridor übersprungen werden und die Planung kann direkt mit der Trassensuche beginnen.
* FFH-Gebiete sind Europäische Schutzgebiete für Natur und Landschaft