Infomarkt Elbe-Weser-Leitung
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Planung und Genehmigung

Lange vor Baubeginn müssen wir als Vorhabenträgerin eine nachvollziehbare Planung für den Ersatzneubau der Elbe-Weser-Leitung vorlegen. Ein wichtiger Schritt dabei ist das Raumordnungsverfahren.

Was ist ein Raumordnungsverfahren?

Der erste formelle Verfahrensschritt ist das Raumordnungsverfahren (ROV). In diesem Verfahren prüft das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg (ArL) als zuständige Raumordnungsbehörde, ob die von uns vorgeschlagenen Trassenvarianten mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung übereinstimmen, ob der Netzausbau Ausnahmen von diesen Zielen und Grundsätzen erfordert oder ob Änderungen an den weiteren Planungen nötig sind.

Die Erstellung der Raumordnungsunterlage wird durch das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg eng begleitet, um den Umfang und die Inhalte der Untersuchungen und Gutachten festzulegen.

Einblick in die Unterlagen
Das ROV selbst ist ein rein behördliches Verfahren und beginnt formal mit der Einreichung der Antragsunterlagen bei der zuständigen Behörde. Die vollständigen Unterlagen werden öffentlich für die Dauer eines Monats ausgelegt und im Internet veröffentlicht. Fachbehörden, Kommunen, Landkreise, Träger öffentlicher Belange und Naturschutzverbände werden vom Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg um Stellungnahmen und Hinweise gebeten.

Zum Abschluss des ROVs gibt die Raumordnungsbehörde eine landesplanerische Feststellung für die eingereichten Trassenvarianten ab. Sie werden jeweils als raumverträglich, raumverträglich mit Maßgaben oder nicht raumverträglich eingestuft.

Schritt für Schritt zur neuen Trasse

Wie geht es nach dem Raumordnungsverfahren weiter?

Nach dem Raumordnungsverfahren beginnt das formelle Genehmigungsverfahren: das sogenannte Planfeststellungsverfahren. In diesem Verfahren wird über den genauen Verlauf der neuen Elbe-Weser-Leitung entschieden. Dafür werden Planungen bis ins Detail ausgearbeitet und mit exakten Maststandorten, Baustelleneinrichtungsflächen, Angaben zur Zuwegung und zu Kompensationsflächen und vielem mehr versehen.

Die Grundlage bilden die im Raumordnungsverfahren ermittelten Trassenvarianten, ergänzt durch die planungsrelevanten Maßgaben der Genehmigungsbehörde. Ergeben sich im Planungsverlauf bessere Trassenverläufe, kann von dem ursprünglichen Vorschlag abgewichen werden.

    TenneT im Dialog

    Wir möchten die Planungen für den Ersatzneubau der Elbe-Weser-Leitung offen und transparent gestalten. Deshalb wenden wir uns schon vor allen formellen Verfahren an die Bürgerinnen und Bürger, die entlang der Trasse wohnen, und nehmen Ihre Hinweise in unsere Planungen mit auf.

    Falls Sie keinen unserer Informationsmärkte vor Ort besuchen konnten, können Sie uns Ihre Hinweise auch gerne per Mail oder im persönlichen Gespräch mitteilen. An unserer Themeninsel "Kontakt" finden Sie die Kontaktdaten unseres Bürgerreferenten. 

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