Geräuschentwicklung im Umspannwerk
Wird ein neues Umspannwerk geplant, sorgen sich Gemeinden oft um die Lebensqualität an ihrem Wohnort. Sind die Bauarbeiten aber erst einmal abgeschlossen, beeinflusst ein Umspannwerk das Umfeld deutlich weniger als zum Beispiel Industrieanlagen oder Fertigungshallen.
Für die Geräuschimmissionen eines Umspannwerks gibt es vorgegebene Richtwerte, die TenneT selbstverständlich einhält. Diese sind für alle Gewerbe- und Industrieanlagen in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) geregelt. Die TA Lärm hat ihre rechtliche Grundlage im § 48 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.
TenneT berücksichtigt bei der Planung neuer Umspannwerke grundsätzlich die für die Nacht geltenden strengeren Immissionsrichtwerte. Für jedes neue Umspannwerk wird ein schalltechnisches Gutachten erstellt, in dem nachgewiesen wird, dass die Richtwerte eingehalten werden.
Elektrische und magnetische Felder
Überall, wo Elektrizität im Spiel ist, entstehen elektrische und magnetische Felder. Ein elektrisches Feld umgibt jeden spannungsführenden Leiter. Bewegte elektrische Ladungen erzeugen jedoch zusätzlich zum elektrischen ein magnetisches Feld. Im Haushalt begegnen sie uns Tag für Tag. Kein Fernsehgerät, keine Küchengeräte, Lampen oder Mobiltelefone könnten ohne elektrische und magnetische Felder funktionieren.
Auch für die Stärke der elektrischen und magnetischen Felder gibt es in Deutschland gesetzliche Grenzwerte, die durch die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) festgelegt wurden. Sie betragen bei einer Frequenz von 50 Hz für öffentlich zugängliche Orte, die nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind:
- für das elektrische Feld 5 Kilovolt pro Meter (kV/m) und
- für das magnetische Feld 100 Mikrotesla (μT).