Digitales Infoforum Ostbayernring
Planung und Genehmigung Closeup

Planung und Genehmigung

Unserem 380-Kilovolt-Ersatzneubauprojekt liegt eine intensive Planungs- und Geneh­migungs­phase zu Grunde. Der Ostbayernring durchläuft in allen vier Teil­abschnitten ein eigenes Genehmigungsverfahren. Über dessen Fortschritt und die zugrundeliegenden Planungen wollen wir Sie an dieser Stelle ausführlich informieren.

Ablauf des Genehmigungsverfahrens

Der Ersatzneubau des Ostbayernrings hat das erforderliche Raumordnungsverfahren bereits in allen Abschnitten durchlaufen. Unter Berücksichtigung aller eingegangenen Stellungnahmen haben die Regierungen der Oberpfalz und von Oberfranken die geplante Leitungsführung bewertet. Mit der sogenannten landesplanerischen Beurteilung haben die beiden Regierungen das Raumordnungsverfahren im November 2016 abgeschlossen und mögliche Leitungsführungen empfohlen.

Nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens für den Ostbayernring hat TenneT unmittelbar mit den Vorbereitungen für das Planfeststellungsverfahren begonnen. Die Antragskonferenzen (Scoping-Termine) haben beide Mitte 2017 stattgefunden.

Grafik Planfeststellungsverfahren

Der Ostbayernring ist in vier Planungsabschnitte/­Planfeststellungsverfahren unterteilt, die aus planungs­technischen und aus organisatorischen Gründen bei den zuständigen Behörden zeitlich entflochten sind:

Abschnitt C:
UW Redwitz – UW Mechlenreuth    (ca. 51 Kilometer)

Abschnitt BNord:
UW Mechlenreuth – Regierungsbezirksgrenze Oberfranken/Oberpfalz    (ca. 37 Kilometer)

Abschnitt BSüd:
Regierungsbezirksgrenze Oberfranken/Oberpfalz – UW  Etzenricht    (ca. 52 Kilometer)

Abschnitt A:
UW Etzenricht – UW Schwandorf    (ca. 43 Kilometer)

TenneT hat die Planfeststellungsunterlagen für alle Planungsabschnitte eingereicht. In den Abschnitten A und C wurden darüber hinaus bereits die Planänderungsunterlagen bei der zuständigen Behörde eingereicht. In der Folge haben die jeweiligen verfahrensführenden Behörden beide Leitungsabschnitte genehmigt. Mit dem Erhalt des Planfeststellungsbeschlusses ist das formelle Genehmigungsverfahren daher für den Abschnitt C seit dem November 2021 und für den Abschnitt A seit dem Juli 2022  abgeschlossen. Für die Abschnitte BNord & BSüd werden derzeit Planänderungsunterlagen erstellt 

Teilabschnitte im Fokus

Abschnitt C

Schmematische Karte Abschnitt C

Im Abschnitt C (Redwitz – Mechlenreuth) wurden die Planungsunterlagen unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen bereits optimiert. Die angepassten Unterlagen wurden im Anschluss erneut durch die zuständige Behörde veröffentlicht und die Öffentlichkeit wiederum dazu beteiligt. Den Planfeststellungsbeschluss hat TenneT im November 2021 erhalten.

Zeitstrahl Abschnitt C

Aufgrund einer geplanten Abschaltung der Bestandsleitung im europäischen Verbundnetz zur Herstellung zwischenzeitlicher Kreuzungen des Ersatzneubaus und der Bestandsleitung war es zwingend notwendig, dass der Bau des neuen Ostbayernrings im Juni 2021 beginnt. Die erforderliche sechs- bis achtwöchige Abschaltung im europäischen Verbundnetz ist für den Sommer 2022 vorgesehen. Um die Stabilität im europäischen Netz zu gewährleisten, muss diese notwendigerweise vor der geplanten Abschaltung des Kernkraftwerks "Isar II" Ende des Jahres 2022 erfolgen. Damit die Arbeiten am neuen Ostbayernring bis zum Zeitpunkt der Abschaltung ausreichend vorbereitet werden können, hat TenneT vor einiger Zeit einen ersten Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Baubeginns auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im Abschnitt zwischen Redwitz und Mechlenreuth bei der Regierung von Oberfranken gestellt. Der gestellte Antrag wurde Ende Mai durch die Regierung von Oberfranken bewilligt. Mitte Juni konnten daher die ersten Baumaßnahmen entlang des Leitungsabschnitts beginnen. Seit November 2021 liegt der Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt C (Redwitz – Mechlenreuth) vor. Die verfahrensführende Behörde hat die Planungen damit genehmigt. In der Folge setzt TenneT diese nun nach und nach um. 

Abschnitt BNord & BSüd

Schematische Karte Abschnitt B

Im Abschnitt BNord (Mechlenreuth – Regierungsbezirksgrenze Oberfranken/Oberpfalz) befinden wir uns derzeit in der Erstellung der Deckblattunterlagen. Hier wird es nach der Veröffentlichung der Unterlagen eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung geben. Die Planänderungsunterlagen werden Ende 2022 eingereicht. Den Planfeststellungsbeschluss erwarten wir im Frühjahr 2023.

Im Abschnitt BSüd (Regierungsbezirksgrenze Oberfranken/Oberpfalz – Etzenricht) reichen wir die Planänderungsunterlagen ebenfalls Ende 2022 ein. Im Abschnitt BSüd wird TenneT den Planfeststellungsbeschluss voraussichtlich im Herbst 2023 erhalten.

Zeitstrahl Abschnitt BNord

Abschnitt BNord

Zeitstrahl Abschnitt BSüd

Abschnitt BSüd

Die eigereichten Unterlagen für den Abschnitt BNord finden Sie hier auf der Internetseite der Regierung von Oberfranken und für den Abschnitt BSüd hier auf der Seite der Regierung der Oberpfalz.

Abschnitt A

Schematische Karte Abschnitt A

Wie im Abschnitt C, wurden die sogenannten Deckblattunterlagen auch im Abschnitt A (Etzenricht – Schwandorf) bereits bei der Regierung der Oberpfalz eingereicht. Diese hat die Deckblattunterlagen am 26. Januar 2022 auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Mit der Auslegung der Deckblattunterlagen im Abschnitt zwischen Etzenricht und Schwandorf hat es eine weitere Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Planänderungen gegeben.  

Nach Auslegung der Deckblattunterlagen hat die Regierung der Oberpfalz den Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt zwischen Etzenricht und Schwandorf im Juli 2022  erlassen. Mit dem Planfeststellungsbeschluss ist die Leitungsführung des Ostbayernrings im Abschnitt A genehmigt und der Bau kann auch dort beginnen.

Zeitstrahl Abschnitt A

Die eingereichten Unterlagen für den Abschnitt A finden Sie hier auf der Internetseite der Regierung der Oberpfalz.

Freileitung

Der neue Ostbayernring ist wie schon die Bestandsleitung als Freileitung geplant und als solche durch das Bundesbedarfsplan­gesetz vorgesehen. Freileitungen auf der Höchst­spannungs­ebene ermöglichen eine verlustarme Stromübertragung und sind schon lange Stand der Technik. In Deutschland werden Frei­leitungen seit Ende des 19. Jahrhunderts eingesetzt. Dabei kommen in der Regel Stahlfachwerkmasten zum Einsatz, die eine technische Lebensdauer von bis zu 80 Jahren haben. Die erprobte Technologie ist leicht zu warten und kann bei Ausfällen in der Regel schnell wieder in Betrieb genommen werden. So garantieren Freileitungen ein stabiles Netz und damit eine sichere Strom­versorgung.

Bei der Planung und beim Bau einer Freileitung wird immer versucht, den Eingriff in die Schutzgüter (als Schutzgüter sind z. B. definiert: Mensch, Tiere, Pflanzen, Landschaft, Boden und Wasser) so gering wie möglich zu halten. Dafür stehen verschiedene Mast­bauformen zur Verfügung, die je nach Anforderung eingesetzt und gegebenenfalls auch kombiniert werden.

In Deutschland sind drei Masttypen verbreitet: der Donaumast, der Tonnenmast und der Einebenenmast. Beim Ostbayernring kommen neben individuellen Sonderkonstruktionen genau diese Masttypen zum Einsatz:

Masttypen

Darüber hinaus werden diese nicht nur mit einfacher Erdseilstütze eingesetzt, wie oben dargestellt. Vielmehr werden die gezeigten Masttypen auch mit einer geteilten Erdseil­stütze entlang des Ostbayernrings verwendet:

Masttypen2

Innerhalb der Masttypen unterscheidet man zudem noch zwischen Tragmasten und Winkel­abspannmasten. Tragmasten tragen die Leiterseile bei geradem Verlauf der Freileitung. Winkelabspannmasten werden immer dann eingesetzt, wenn die Leitung ihre Richtung ändert. Abspannmasten nehmen die Zugkräfte der Leiterseile auf. Sie sind daher massiver gebaut. Die Abstände zwischen den Masten betragen durchschnittlich zwischen 300 und 450 Meter.

Hintergrund virtueller Raum
Boden virtueller Raum
Stele Natur und Umwelt
Stele Planung und Genehmigung
Stele Bau und Rückbau
Stele Ostbayernring auf einen Blick
Kontakt
Stele Grundstücksnutzung und Entschädigung
Kontakt