Eine sichere Stromversorgung und ein stabiles Stromnetz bilden ein wichtiges Fundament unserer modernen Gesellschaft. Betreiber von Energieversorgungsnetzen wie TenneT sind daher gesetzlich verpflichtet, ein sicheres und zuverlässiges Netz zu betreiben, zu warten und bedarfsgerecht auszubauen. Für die Übertragung elektrischer Energie wird bei der 380-kV-Ostküstenleitung grundsätzlich eine Freileitung geplant. Die Ostküstenleitung ist ein Pilotprojekt zur Drehstrom Teilerdverkabelung, sodass im Bereich Kreis Segeberg – Raum Lübeck in zwei Abschnitten ein Erdkabel geplant wird.
Zwischen einem Erdkabel- und einem Freileitungsabschnitt einer Stromleitung werden Übergangsbauwerke, sogenannte „Kabelübergangsanlagen“ benötigt. Diese enthalten alle technischen Komponenten um den Übergang von Freileitungen auf Erdkabel und umgekehrt zu ermöglichen. Darum werden für jeden Erdkabelabschnitt prinzipiell zwei Kabelübergangsanlagen benötigt – Am Anfang und am Ende. Die Kabelübergangsanlagen haben einen Flächenbedarf von 50x70 Meter bis zu 130x150 Meter. Letzteres entspricht in etwa der Größe eines halben Fußballfeldes.
Abstände zwischen den Masten betragen durchschnittlich zwischen 300 und 450 Meter. Über die Mastspitzen wird das Erdseil (Blitzschutzseil) geführt. Das Herzstück einer Stromleitung sind aber die Leiterseile. Über sie erfolgt der Stromtransport.