Infomarkt Pirach-Pleinting
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Mensch und Umwelt

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Als TenneT ist es unsere Aufgabe, die Übertragung von Strom mit einem Maximum an Sicher­heit und Effizienz sicherzustellen und dabei die Beeinträchtigungen für Mensch und Natur auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Deshalb berücksichtigen wir in der Planung stets u. a. Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsteile, Natur- und Kulturdenkmäler sowie FFH- und Vogelschutzgebiete. Bereits frühzeitig im Genehmigungs­verfahren wird eine Umweltverträglichkeitsstudie durchgeführt, die potenzielle Auswirkungen der Trassenplanung identifiziert und Maßnahmen vorschlägt, um nicht notwendige Eingriffe in die Natur zu begrenzen oder einen Ausgleich zu schaffen.

Kriterien Umweltverträglichkeit

Geringe Geräuschentwicklung bei Freileitungen

Während des Betriebes von Freileitungen kann es bei sehr feuchter Witterung (Regen oder Nebel) zu sog. Korona-Entladungen an der Oberfläche der Leiterseile, kommen. Dabei können, zeitlich begrenzt, Geräusche verursacht werden. Die Schallpegel hängen neben den Witte­rungs­bedingungen im Wesentlichen von der elektrischen Feldstärke auf der Oberfläche der Leiterseile ab. Zur Beurteilung der Geräuschimmissionen von gewerblichen und industriellen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) wird die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm 1998) herangezogen. TenneT unterschreitet die gesetzlichen Vorgaben in der Regel deutlich.

Tabelle Geräuschentwicklung

Schutz des Bodens bei Erdkabeln von besonderer Bedeutung

Für das Leitungsbauvorhaben Pirach – Pleinting hat der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Teilerdverkabelung geschaffen. Erdverlegte Höchstspannungsleitungen verursachen im Bau Eingriffe in Böden und damit verbunden in die land- und forstwirtschaftliche Nutzung. Neben den Anforderungen zum Bodenschutz sind deshalb auch die Belange der Land- und Forst­wirtschaft zu berücksichtigen. Für die Land- und Forstwirtschaft sind Böden unverzichtbare Grundlage für die Erzeugung von Lebensmitteln und nachwachsenden Rohstoffen. Für einen Leitungsnetzbetreiber ist der Boden insbesondere Baugrund, auf dem ein sicherer und zuverlässiger Bau und Betrieb von Leitungen sichergestellt sein muss.

Als Lebensraum für Pflanzen und Tiere sowie als unverzichtbare Grundlage für die Erzeugung von Lebensmitteln und nachwachsenden Rohstoffen erfüllt der Boden vielfältige Funktionen. Boden ist eine natürliche Ressource, mit der schonend umzugehen ist, um baubedingte Beeinträchtigungen seiner Funktionsfähigkeit gering zu halten. Umso wichtiger ist es, mit dem Schutzgut sorgsam und fachkundig umzugehen – und das vor, während und nach dem Bau. Zu diesem Zweck hat TenneT Leitlinien zum Bodenschutz erarbeitet, die zusammen mit gesetzlichen Vorgaben die Basis für einen schonenden Umgang bilden.  

Eine Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) plant und überwacht die Umsetzung der im Boden­schutzkonzept vorgegebenen Schutzmaßnahmen. Die BBB ist eine unabhängige Beratung durch Bodenschutzfachexperten, die sicherstellt, dass die Anforderungen an den Bodenschutz in allen Projektphasen berücksichtigt werden. Eine wichtige bauvorbereitende Aufgabe der BBB ist die Erfassung des Ist-Zustandes der Böden, um die Bodenfruchtbarkeit vor und nach dem Bau miteinander zu vergleichen.

Schaubild Vorsorgend, Baubegleitend, Nachsorgend

Die BBB begleitet den Prozess der Rekultivierung. Im günstigsten Fall können die Böden direkt nach der Wiederherstellung der Bodenoberfläche wieder landwirtschaftlich genutzt werden. Wo erforderlich, kann die Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen durch landwirt­schaftliche Maßnahmen, wie eine sogenannte Zwischenfruchtbewirtschaftung, unterstützt werden. Die BBB steht Bewirtschaftern und Vorhabenträgern dabei beratend zur Seite. Ziel ist eine sachgerechte Rekultivierung, die individuell auf die örtlichen Verhältnisse und die Bean­spruchung abgestimmt ist. TenneT befindet sich dazu im regelmäßigen Dialog mit den betroffenen Landwirtinnen und Landwirten, um sie während dieser Zeit zu unterstützen und Ausgleichszahlungen für entfallene Erträge abzustimmen. 

Besondere Schutzmaßnahmen im Wald und Forst

Wald- und Forstflächen werden bei der Korridor- und Verlaufsplanung so weit wie möglich umgangen. Wenn eine Umgehung nicht möglich ist, greifen besondere Schutzmaßnahmen, um die Auswirkungen auf die Natur und die Forstwirtschaft so gering wie möglich zu halten. So wird bereits während der Planung geprüft, inwieweit die Kabel mit vorhandenen Schneisen für Straßen, Waldwegen, Freileitungen oder anderen erdverlegten Infrastrukturleitungen gebündelt werden können. Während der Bauphase werden Arbeitsflächen möglichst klein gehalten. Nach dem Bau werden die Nutzungsmöglichkeiten der Schneise und des Schutzstreifens den örtlichen Gegebenheiten angepasst und mit dem Grundstückseigentümer/-bewirtschafter abgestimmt.

Kartierungsarbeiten zur Erfassung von von  Tier- und Pflanzenarten in der Projektregion

Zu den Vorarbeiten im Zusammenhang mit dem Neubau einer Stromleitung zählen sogenannte Kartierungsarbeiten. Ziel der Kartierungsarbeiten ist die Gewinnung von Erkenntnissen zum Umweltschutz, die anschließend zur möglichst umweltfreundlichen Planung des Projekts genutzt werden. Um ein landschaftsökologisches Gesamtbild zu bekommen, werden eine Reihe von Methoden eingesetzt, wie beispielsweise Sichtbeobachtungen von Tieren oder Horchboxen zur Erfassung von Fledermausbeständen. Die Naturschutzbehörden werden dabei stets eingebunden, um Mensch und Natur bei den Arbeiten möglichst wenig zu belasten.

Tierschutz

Grundstücksnutzung und Entschädigung

In diesem Video erläutert Ihnen unser Experte für Dienstbarkeiten Simon Steidele die rechtliche Rahmenbedingung zur Grundstücksnutzung und Entschädigung.

Grundstücksnutzung und Entschädigung
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Stand 2022

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick:

  • Um Grundstücke für den Leitungsbau nutzen zu können, muss TenneT im Vorfeld die erforderlichen Zustimmungen der Eigentümerinnen und Eigentümer sowie der Nutzungsberechtigten einholen. Die Nutzung wird selbstverständlich entschädigt.
     
  • TenneT nimmt aus diesem Grund direkten Kontakt zu den Eigentümern auf, um in einem persönlichen oder telefonischen Gespräch über das Vorhaben zu informieren und alle Fragen zu beantworten. Wenn keine offenen Fragen mehr bestehen, erhält der Eigentümer entsprechende Formulare zur sogenannten Dienstbarkeit und zu den Entschädigungsvereinbarungen.
     
  • Für den dauerhaften Betrieb der Leitung ist die TenneT verpflichtet, Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten vor Ort durchzuführen. Dafür benötigt TenneT die sogenannte Dienstbarkeit.
     
  • Die Dienstbarkeit wird im Grundbuch eingetragen und nach erfolgter Eintragung entsprechend entschädigt.
     
  • Basis für die Entschädigungszahlung bildet eine Rahmenvereinbarung mit dem Bayerischen Bauernverband. Alle Grundstückseigentümer werden nach denselben Grundsätzen entschädigt. Zahlungen werden einmal geleistet. Dies sieht das Netzausbaubeschleunigungsgesetz 2.0 (kurz NABEG 2.0) so vor. Darin ist ebenfalls der Prozentsatz der Entschädigungen festgeschrieben.
     
  • Der Eigentümer hat die Möglichkeit für eine Verfahrensbeschleunigung zusätzlich 75% der Entschädigung der Überspannungsfläche zu erhalten. Der Zuschlag beträgt mindestens 50 Cent bis maximal 2 Euro pro Quadratmeter. Hierfür müssen die Dienstbarkeiten innerhalb von acht Wochen nach Eingang des Angebots von TenneT notariell beglaubigt werden.
     
  • TenneT orientiert sich bei den Entschädigungszahlungen immer an den gesetzlich vorgegebenen Höchstwerten. Damit reizt TenneT den rechtlichen Rahmen zugunsten der Eigentümer voll aus.

Mehr über Grundstücksnutzung und Entschädigung erfahren Sie in unserer Broschüre.

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