Infomarkt Stade-Landesbergen PFA 5
Erdkabel und Kabel­übergangs­anlagen

Erdkabel und Kabel­übergangs­anlagen

Stade-Landesbergen: Pilotprojekt für Teilerdverkabelungen

Für den Ersatzneubau Stade-Landesbergen hat der Gesetzgeber im Bundesbedarfsplangesetzes (BBPIG) aus dem Jahr 2013 grundsätzlich die Freileitung als Technik vorgegeben. Gleichzeitig mit der Einführung des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPIG) hat der Gesetzgeber ermöglicht, dass neue Stromleitungen auch z.T. als Erdkabel verlegt werden können: Im §4 BBPIG wurde festgehalten, dass Teilabschnitte von Höchstspannungs-Drehstrom-Übertragungsleitungen als „Erdkabel errichtet und betrieben oder geändert werden“ können, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dafür geeignete Projekte sind vom Gesetzgeber als sogenannte Erdkabelpilotprojekte definiert.

Das heißt: An bestimmten Stellen, an denen die Kriterien für eine Erdverkabelung erfüllt sind, kann geprüft werden, ob diese eine geringere Auswirkung auf Mensch und Natur haben als die Freileitungstechnik. Dazu wird analysiert, ob diese technische Variante der Freileitung vorzuziehen wäre. Laut BBPG ist eine Erdverkabelung möglich, wenn beim Bau einer Freileitung die gesetzlich geltenden Mindestabstände von 200 bzw. 400 Metern zu Wohngebäuden (Baugesetzbuch, §§34, Abs. 35) nicht eingehalten werden können, oder wenn Gebiete zum Schutz der Natur und besonders geschützter Arten durch Freileitungen erheblich beeinträchtigt werden (Bundesnaturschutzgesetz, §§34, Abs. 44). Zusätzlich fordert der Gesetzgeber als Kriterium für ein Erdkabel, dass Teilerdverkabelungsabschnitte technisch und wirtschaftlich effizient errichtet und betrieben werden können. Auch der Ersatzneubau der Stromleitung zwischen Stade und Landesbergen ist ein solches Pilotprojekt für Erdkabel.

Kabelübergangsanlagen 

Der Einsatz von Kabelübergangsanlagen geht mit dem Einsatz von Erdkabeln im 380-kV-Dreh­strom­netz einher. Im Rahmen des Energie­leitungs­aus­bau­gesetzes (EnLAG) und dem Bundesbedarfs­plangesetzes (BBPIG) wurden Pilotprojekte fest­ge­legt sowie Kriterien ein­geführt, die die Option für einen abschnittsweisen Erd­kabel­einsatz vorsehen. Somit entstand die Notwendigkeit, die unterirdisch verlegten Kabel mittels Kabelübergangsanlagen mit der ober­irdischen Freileitung zu verbinden.

Der genaue Einsatzbereich von Kabelabschnitten wird bei jedem Projekt im Einzelfall und in Abhängigkeit der netzplanerischen sowie der planungsrechtlichen Aspekte analysiert. Dementsprechend unterschiedlich können die Längen der einzelnen Kabelabschnitte ausfallen. Abgestimmt auf Länge und Einsatzort des Erd­kabel­abschnitts im ver­masch­ten Dreh­strom­netz werden Ausgestaltung und Betriebsmitteleinsatz der entsprechenden Kabel­über­gangs­anlagen geplant. Im Abschnitt 5 wird ein Erdkabel bei Mehringen geplant. Es beginnt im neu zu erstellenden Umspannwerk Mehringen und endet nach ca. 2 km südwestlich von Mehringen am südlichen Ende des Erdkabels in einer Kabelübergangsanlage.

Kabelübergangsanlagen

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