Infomarkt Stade-Landesbergen PFA 5
Freileitungen

Freileitungen

Sie interessieren sich für die Freileitung? Hier lesen Sie die wichtigsten Fakten.

Eine bewährte Technik

Freileitungen auf der Höchstspannungsebene – 220 und 380 Kilovolt (kV) – ermöglichen eine verlustarme Stromübertragung und sind seit langem Stand der Technik. In Deutschland werden Freileitungen seit Ende des 19. Jahrhunderts eingesetzt. 1957 nahm in Deutschland die erste 380-kV-Freileitung ihren Betrieb auf. Dabei kommen in der Regel Stahlfachwerkmasten zum Einsatz, die eine technische Lebensdauer von bis zu 80 Jahren haben. Die erprobte Technologie ist leicht zu warten und kann bei Ausfällen in der Regel schnell wieder in Betrieb genommen werden. So garantieren Freileitungen ein stabiles Netz und damit eine sichere Stromversorgung.

Eine sichere Stromversorgung und ein stabiles Stromnetz bilden ein wichtiges Fundament unserer modernen Gesellschaft. Betreiber von Energieversorgungsnetzen wie TenneT sind daher gesetzlich verpflichtet, ein sicheres und zuverlässiges Netz zu betreiben, zu warten und bedarfsgerecht auszubauen.  Für den Ersatzneubau Stade-Landesbergen hat der Gesetzgeber im Bundesbedarfsplangesetzes (BBPIG) aus dem Jahr 2013 grundsätzlich die Freileitung als Technik vorgegeben. Gleichzeitig mit der Einführung des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPIG) hat der Gesetzgeber ermöglicht, dass neue Stromleitungen auch z.T. als Erdkabel verlegt werden können: Im §4 BBPIG wurde festgehalten, dass Teilabschnitte von Höchstspannungs-Drehstrom-Übertragungsleitungen als „Erdkabel errichtet und betrieben oder geändert werden“, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dafür geeignete Projekte sind vom Gesetzgeber als sogenannte Erdkabelpilotprojekte definiert.

Das heißt: An bestimmten Stellen, an denen die Kriterien für eine Erdverkabelung erfüllt sind, kann geprüft werden, ob diese eine geringere Auswirkung auf Mensch und Natur haben als die Freileitungstechnik. Dazu wird analysiert, ob diese technische Variante der Freileitung vorzuziehen wäre. Laut BBPG ist eine Erdverkabelung möglich, wenn beim Bau einer Freileitung die gesetzlich geltenden Mindestabstände von 200 bzw. 400 Metern zu Wohngebäuden (Baugesetzbuch, §§34, Abs. 35) nicht eingehalten werden können, oder wenn Gebiete zum Schutz der Natur und besonders geschützter Arten durch Freileitungen erheblich beeinträchtigt werden (Bundesnaturschutzgesetz, §§34, Abs. 44). Zusätzlich fordert der Gesetzgeber als Kriterium für ein Erdkabel, dass Teilerdverkabelungsabschnitte technisch und wirtschaftlich effizient errichtet und betrieben werden können.

Auch der Ersatzneubau der Stromleitung zwischen Stade und Landesbergen ist ein solches Pilotprojekt für Erdkabel. Zwischen einem Erdkabel- und einem Freileitungsabschnitt einer Stromleitung werden Übergangsbauwerke, sogenannte „Kabelübergangsanlagen“ benötigt. Diese enthalten alle technischen Komponenten, um den Übergang von Freileitungen auf Erdkabel und umgekehrt zu ermöglichen. Darum werden für jeden Erdkabelabschnitt prinzipiell zwei Kabelübergangsanlagen benötigt – Am Anfang und am Ende. Die Kabelübergangsanlagen können bis zu einem 1 ha groß sein. Abstände zwischen den Masten betragen durchschnittlich zwischen 300 und 450 Meter. Über die Mastspitzen wird das Erdseil (Blitzschutzseil) geführt. Das Herzstück einer Stromleitung sind aber die Leiterseile. Über sie erfolgt der Stromtransport.
 

Die verschiedenen Mastbauformen

Um den Eingriff in die Schutzgüter (als Schutzgüter sind z. B. definiert: Mensch, Tiere, Pflanzen, Landschaft, Boden und Wasser) so gering wie möglich zu halten, stehen verschiedene Mastbauformen zur Verfügung, die je nach Anforderung eingesetzt und gegebenenfalls auch kombiniert werden.

In Deutschland sind drei Masttypen verbreitet: der Donaumast, der Tonnenmast und der Einebenenmast. Im Projekt Stade Landesbergen kommen die folgenden Masttypen zum Einsatz: Donau Mast mit Erdseilspitze (380-kV), Donau Einebenenmast mit Erdseilhorn (380-kV inkl. Mitnahme 110-kV), Einebenen Mast mit Erdseilspitze (110-kV) und der Doppel-Einebenen Mast mit Erdseilhorn (110-kV)

Doppeleinebene & Donau-Einebene

Die Masthöhen der:

  • geplanten / optimierten 380-kV-Leitungen beträgt zwischen 42 und 78 m und
  • die der optimierten 110-kV-Leitungen beträgt zwischen 25 und 36 m

Die Masthöhen der

  • 380-kV-Bestandsleitung LH-10-3003 beträgt zwischen 47 m und 83 m
  • und die der 110-kV-Bestandsleitungen beträgt zwischen 27 und 46 m
Einebene & Donau

Sie interessieren sich für den Bau einer Freileitung?

In dieser Broschüre ist der gesamte Ablauf und die Aufgaben zusammengefasst. Ist das Bauvorhaben genehmigt, der sogenannte Planfeststellungsbeschluss durch die Behörde erteilt, kann der Bau starten. Doch bereits die Antragsunterlagen zeigen in den Plänen die Flächen, die für den Bau in Anspruch genommen werden. Und „los“ geht es tatsächlich bereits vor dem Planfeststellungsbeschluss – z.B. mit Baugrunduntersuchungen.

Bauphasen in sechs Schritten

Die Errichtung einer Freileitung ist unterteilt in mehrere Bau­phasen. Der erste Schritt ist hierbei die Bau­grund­unter­suchung im Bereich der Mast­stand­orte mit den bau­vor­be­reit­enden Maßnahmen. Nach der Baustelleneinrichtung beginnen die Bau­ar­bei­ten. Zunächst wird mit der Grün­dung ein Fun­da­ment gesetzt, das der Trag­fähigkeit des Baugrunds entspricht. Darauf aufbauend werden die Masten montiert. Deren einzelne Bauteile werden vor Ort vormontiert und verschraubt.

Freileitung im Bau - Die Entstehung in sechs Schritten

Freileitung im Bau - Die Entstehung in sechs Schritten

Baugrunduntersuchungen

Bereits vor dem Planfeststellungsbeschluss ist es notwendig, den Baugrund der geplanten Maststandorte zu untersuchen. Die Ergebnisse der Baugrunduntersuchung zeigen auf, welche Mastgründungen geeignet sind. Baugrunduntersuchungen werden in der Regel als Druck- und Rammkernsondierungen oder als Rotationsbohrungen durchgeführt und geben Aufschluss über den Baugrundaufbau und dessen bodenmechanische Eigenschaften. Die dabei entnommenen Bodenproben werden anschließend im Labor ausgewertet, um ein Bodenprofil erstellen zu können. Über den Beginn aller Aktivitäten auf einem Grundstück muss der jeweilige Eigentümer und ggf. Pächter vorab informiert werden. Dies gilt auch für die Baugrunduntersuchungen und insbesondere auch für den späteren Baubeginn auf der jeweiligen Fläche. Hierüber werden die Grundstückseigentümer zum frühestmöglichen Zeitpunkt informiert.
 

Bauvorbereitende Maßnahmen

Vor Baubeginn werden die Eigentümer, Pächter und Behörden in der Region informiert, um die im Detail zu berücksichtigenden Bauanforderungen und den Bauablauf abzustimmen. Die bauausführenden Firmen richten sich für die Zeit des Baus einen Bauhof mit Büro, Lagerflächen und Platz für Maschinen und Geräte ein. Von hier aus sorgen sie für den reibungslosen Bauablauf entlang der Trasse.

Raum mit Pflanzen und TenneT-Logo an der Wand
Runder Teppich
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