Infomarkt Stade-Landesbergen PFA 5
Grundstücksnutzung

Grundstücksnutzung

Diese Entschädigung steht Ihnen immer dann zu, wenn private Grundstücke für den Bau unserer Leitungen genutzt werden. Die Eigentümer der Flächen erhalten eine Entschädigung - auf Grundlage eines abgeschlossenen Vertrags oder eines Beschlusses der zuständigen Landesbehörde nach dem jeweiligen Enteignungsgesetz.

Die Entschädigungspraxis für zahlreiche laufende und künftige Leitungsbauvorhaben, wird im Netzausbaubeschleunigungsgesetz, kurz NABEG, geregelt. Diese Zahlung gleicht die Rechtsbeeinträchtigung durch die Grundstücksbelastung und die Minderung des Verkehrswerts durch die Überspannung mit der Freileitung beziehungsweise durch die Verlegung des Erdkabels aus. Die Entschädigung wird einmalig geleistet – für eine Zahlung von wiederkehrenden Entschädigungen fehlt die gesetzliche Grundlage.

In der Broschüre erläutern wir konkret und anhand von Beispielen, wie sich die Entschädigungssummen derzeit zusammensetzen und welche gesetzlichen Grundlagen gelten. Diese Informationen sollen das persönliche Gespräch nicht ersetzen. Sollten Sie von unseren Planungen betroffen sein, werden sich voraussichtlich noch im Frühjahr unsere beauftragten Grundstücksfachleute mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen Ihre Betroffenheit erläutern und die konkrete Entschädigungssumme benennen. Sind Sie von der Planung betroffen? Dazu empfehlen wir Ihnen die in den Kapiteln 02 und 07 der Antragsunterlagen enthaltenen Lagepläne sowie – zur besseren Verständlichkeit – das Interview hier mit dem Teilprojektleiter Otto van Westrenen. Er erläutert, wie Sie sich in den 19 Ordnern orientieren können.  

Raum mit Pflanzen und TenneT-Logo an der Wand
Runder Teppich
Stele Natur und Umwelt
Stele Erdkabel und Kabelübergangsanlagen
Stele Umspannwerk
Stele Freileitungen
Stele Kontakt
Stele Grundstücksnutzung
Stele Planfeststellungsverfahren und Kartenmaterial