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Bauvorbereitende Maßnahmen

Mit dem Übergang von der Bundesfachplanung ins Planfeststellungsverfahren schreiten nun auch die bauvorbereitenden Maßnahmen für SuedLink weiter voran. 2020 fanden bereits umfassende Kartierungen von Tieren und Pflanzen entlang des geplanten Leitungsverlaufs statt. Ende des Jahres starteten auch die ersten Baugrunduntersuchungen.

BGU

Baugrunduntersuchungen

Die Ergebnisse aus diesen bodenkundlichen Feld- und Laborerfassungen ergänzen die bereits vorhandenen Datengrundlagen und helfen uns bei der Entscheidung, welche Bauweise in Frage kommt und welche Maschinen zum Einsatz kommen. Sie sind keine Vorfestlegung auf einen bestimmten Leitungsverlauf, sondern dienen der Überprüfung der bautechnischen Machbarkeit der Vorschläge.

Für die Planung des SuedLinks ist es unerlässlich, die Bodenverhältnisse vor Ort genau zu kennen. Baugrunduntersuchungen bilden daher eine wichtige Grundlage für die Vorbereitung der Bauphase und einen reibungslosen Projektverlauf. Bei den Baugrunduntersuchungen, die wir entlang des gesamten SuedLinks durchführen, sammeln wir Erkenntnisse über die Bodeneigenschaften. Diese nutzen wir, um einen konkreten Leitungsverlauf zu finden, der die Belange von Menschen, Natur und Umwelt bestmöglich berücksichtigt.

Für die Baugrunduntersuchungen werden mit einem Bohrgerät (Bohrungen mit einem Durchmesser von bis zu 200 mm) Bodenproben bis in 15 Meter Tiefe entnommen bzw. Kleinrammbohrungen (mit einem Durchmesser von bis zu 80 mm) bis in 5 Meter Tiefe durchgeführt. Dabei werden ein Lkw oder Raupenfahrzeug mit einklappbarem Bohrturm und separatem Bohrgestänge sowie sogenannte Mini Ramm-Zieh-Bohrgeräte bzw. Handbohrgeräte eingesetzt. Die Bohrungen werden an möglichst gut zugänglichen Stellen mit geringstmöglicher Störung der Flächennutzung erfolgen. Bei dem Einsatz von Großgeräten werden zusätzlich Metallplatten ausgelegt, um Flurschäden zu minimieren. Hierdurch kann es zu einem erhöhten Baustellenverkehr kommen. Nach Abschluss der Bohrarbeiten werden die Bohrlöcher wieder fachgerecht verfüllt. Zeitlich parallel und in unmittelbarer Nähe zu den Kernbohrungen und Kleinrammbohrungen werden Drucksondierungen bzw. Rammsondierungen durchgeführt. Hierbei wird bei einer Drucksondierung ein Messkopf an einem Gestänge (Durchmesser ca. 3,5 cm) bis zu 15 Meter in den Boden bzw. bei einer Rammsondierung bis zu 5 Metern eingebracht. Pro Untersuchungsstelle sind mehrere Kernbohrungen/Kleinrammbohrungen und Drucksondierungen/Rammsondierungen möglich. Bei Verdacht auf Kampfmittel ist eine Kampfmitteluntersuchung notwendig (dies wird vom verantwortlichen Feuerwerker nach § 20 SprenG festgelegt). Sondierungen und Kampfmitteluntersuchungen dauern nur wenige Stunden; für die Ausführung der Bohrungen sind pro Bohrung ein bis zwei Tage Dauer zu erwarten. Im Verlauf des Planfeststellungsverfahrens können weitere Untersuchungsmaßnahmen notwendig werden.

Unser Anspruch ist: Von der Anfahrt, der Entnahme von Bodenproben, bis zum Verlassen Ihres Grundstücks möchten wir die benutzten Wege und Flächen so hinterlassen, wie wir sie betreten haben. Bei allen Untersuchungsarbeiten stellen wir durchgehend ein möglichst schonendes Vorgehen sicher. Wir platzieren die Bohrpunkte möglichst nah an öffentlichen Straßen und Wegen, weit genug entfernt von Leitungen oder Grenzsteinen und so, dass die Flächennutzung so wenig wie möglich gestört wird. Für die Anfahrt zu den Bohrpunkten nutzen wir das vorhandene Straßen- und Wegenetz und den kürzesten Weg zum Bohrpunkt. Private landwirtschaftliche Wege und Grundstücke befahren und betreten wir nur, wenn es notwendig ist. Wir setzen nur Spezialfahrzeuge ein, deren Gewicht sich gleichmäßig auf den Untergrund verteilt, sodass Bodenschäden vermieden werden können. Hierfür werden zur besserer Lastverteilung u.a. auch Baggermatten verlegt. Nach Abschluss der Bohrarbeiten füllen wir die Bohrlöcher wieder fachgerecht auf. Zudem werden die Arbeiten u.a. von einer bodenkundlichen Baubegleitung überwacht.

Wir oder die von uns beauftragten Unternehmen informieren frühzeitig alle betroffenen Grundstückseigentümer über die Art, den Umfang und das geplante Zeitfenster der vorgesehenen Arbeiten. Alle Baugrunduntersuchungen machen wir in Ihrer Kommune ortsüblich bekannt. Aktuelle Informationen zu den Baugrunduntersuchungen in Ihrer Region finden Sie auf unseren Projektwebseiten. Zur weiteren zeitlichen Abstimmung setzt sich das zuständige regionale Planungsbüro mindestens zwei Wochen vor Beginn der Untersuchungen mit den betroffenen Eigentümern bzw. Bewirtschaftern in Verbindung. Im persönlichen Gespräch werden für individuelle Bedarfe wie zum Beispiel Viehumtrieb etc. gemeinsam Lösungen gefunden. Im Zuge eines (gemeinsamen) vor Ort Termins führt das regionale Planungsbüro die Beweissicherung durch. Hier wird der Zustand der Flächen dokumentiert, um bei dem möglichen Eintreten von Schäden im Zuge der Baugrunduntersuchungen Entschädigungszahlungen veranlassen zu können. Die Baugrunduntersuchungen werden erfahrungsgemäß spätestens nach 14 Tagen beendet. Alles Schäden beziehungsweise alle Vermögensnachteile werden entsprechend gesetzlicher Regelung vollumfänglich entschädigt. Dabei können Verzögerungen durch Witterung, Bodenverhältnisse und weitere nicht vorhersehbare Umstände nicht ausgeschlossen werden. Am Ende der Arbeiten führt das zuständige regionale Planungsbüro eine Beweisrücksicherung durch.

Um mehr zu den Baugrunduntersuchungen zu erfahren, schauen Sie sich gerne unser informatives Video an.

BGU Glückstadt
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Kartierungen

Um einen möglichst raum- und umweltverträglichen Verlauf für SuedLink zu finden, führen wir bereits während der Planungsphase biologische Kartierungen von Tieren, Pflanzen und deren Lebensräumen durch. Die Ergebnisse helfen uns auch bei der Planung von Kompensationsmaßnahmen.

Die Kartierzeiträume orientieren sich an den verschiedenen Lebenszyklen der Fauna und Flora. Auch Art und Umfang der Kartierungen sind abhängig von der Art bzw. Artengruppe, die kartiert wird und können – je nach Artengruppe – in Form von Begehungen und Sichtbeobachtungen, aber auch durch das Ausbringen von Lockstöcken oder Hand- und Kescherfängen erfolgen. Für die Kartierungen ist es dabei erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte, private und öffentliche Wege sowie private Grundstücke zu betreten. In der Regel werden sie zu Fuß durchgeführt und dauern – je nach Ziel der Kartierung – zwischen 15 Minuten bis zu mehreren Stunden pro Tag.

Durch die Kartierungsarbeiten werden im Regelfall keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, werden diese durch TenneT TSO GmbH bzw. durch die von ihr beauftragten Firmen zeitnah beseitigt oder entsprechend den gesetzlichen Regelungen angemessen entschädigt.

Die Kartierungen werden durch sogenannte ortsübliche Bekanntmachung bzw. Ausschreibung in Form eines Anzeigeplakates sowie einer Liste mit betroffener Flurstücke  in den betroffenen Gemeinden öffentlich bekannt gegeben. Mitarbeiter von TenneT TSO GmbH oder von ihnen beauftragte Firmen informieren die von den Kartierungen betroffenen Eigentümern bzw. Bewirtschafter zusätzlich schriftlich, sofern im Rahmen der Kartierungen temporäre Installationen (z.B. Nistkästen oder Lockstöcke) ausgebracht werden.

Um mehr zu Kartierungen zu erfahren, schauen Sie sich gerne unser informatives Video an.

BGU Kartierung
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Drainagen

Im Rahmen der Eigentümerdialoge bzw. der Gespräche mit den Nutzungsberechtigten fragen wir Sie auch nach bautechnischen Besonderheiten, wie z. B. Drainagen.

Bei Querungen von Drainagesystemen wird ein möglichst längs zur Drainagerichtung verlaufender Leitungsverlauf bevorzugt oder ggf. auch eine Unterbohrung der Drainagesysteme in Betracht gezogen. Das ist allerdings nur möglich, wenn die Örtlichkeit dies zulässt und keine anderen Abwägungsgüter dagegensprechen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine Unterbohrung bereits im Umfeld geplant ist und somit ein Drainagesystem mit unterquert werden kann. Eine Entwässerungsverbandsbeteiligung, falls ein solcher Verband in der betroffenen Region existiert, ist für die Querung von Drainagesystemen vorgesehen.

Vor Beginn der Baumaßnahmen werden im Rahmen der Detailplanung die bestehenden Drainagen erfasst und ein detailliertes Drainagekonzept zur Wiederherstellung der Entwässerung erarbeitet. Die Vorhabenträger sind nach der Bauphase somit auch für die Wiederherstellung der Anlagen zuständig und kommen für mögliche entstandene Schäden auf.

Im September 2020 wurden möglicherweise betroffene Eigentümer bzw. Bewirtschafter im Bereich von Brunsbüttel bzw. Wilster bis Stade in einem Aschreiben zu vorhandenen Drainagesystemen auf Ihren Flächen befragt. Vielen Dank an alle, die zu Ihren Drainagesystemen Rückmeldung gegeben und ggf. sogar Pläne an das zuständige regionale Planungsbüro weitergeleitet haben. Die erhaltenen Rückmeldungen wurden von dem zuständigen regionalen Planungsbüro aufgenommen und werden bei der weiteren Planung berücksichtigt.

Um die Datengrundlage zu vorhandenen Drainagesystemen zu verbessern wird momentan außerdem die Einschaltung einer entsprechenden Fachfirma für Drainagen von Seiten des regionalen Planungsbüros vorbereitet. Diese Fachfirma wird die Bestandaufnahme der vorhandenen Drainagesysteme weiter vorantreiben und an einem Konzept zum weiteren Umgang mit der Thematik ausarbeiten. Dies wird im Verlauf des Jahres 2021 geschehen.

Eine Ansprache der betroffenen Eigentümer und Bewirtschafter und die Ausarbeitung eines individuellen Drainagekonzepts für Ihre Flächen erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Erst im Zuge der Bauplanung und dem dort vorhandenen Detaillegrad wird dieser Schritt unternommen. Nach momentanem Kenntnisstand wird dies frühestens Ende nächsten Jahres (2022) der Fall sein

Vor dem Aushub wird soweit erforderlich eine Abfangdrainage am Arbeitsstreifenrand für die in den Trassenbereich führenden Drainagen erstellt (Anfertigung durch die Drainagefachplanung). Der Abfang erfolgt innerhalb des Arbeitsstreifens. Auch die notwendigen Tiefendrainagen werden jeweils in der Mitte des geplanten Kabelgrabens unterhalb der Sohle verlegt. Sie haben die Aufgabe den Wasserspiegel zu senken und Regenwasser des Kabelgrabens aufzunehmen. Das aufgenommene Wasser der Tiefendrainagen wird mittels Pumpen über Übergabestellen und zu bestimmenden Einleitstellen abgeführt. Hierzu ist eine Genehmigung der Unteren Wasserbehörden (UWB) und gegebenenfalls in Verbindung mit dem zuständigen Unterhaltungsverband, erforderlich. Nach dem Verlegen der Kabel und der Rückverfüllung der Kabelgräben können die Pumpen aus dem Betrieb genommen werden. Eine Ausnahme bilden nur die Muffenstandorte ca. alle 2 KM. Hier ist eine Abschaltung erst nach der Montage der Muffen und dem Verfüllen der Baugruben möglich. Die Tiefendrainagen werden nach Beendigung der Kabelmontage fachgerecht abgeschnitten sowie verschlossen und verbleiben ohne Funktion unterhalb der Kabel im Boden.

Zur weiteren Abwägung und Planung werden konkrete Angaben zu den verlegten Drainagen sowie möglichen weiteren Installationen (z. B. Rohrleitungen, Brunnen, Stromkabel) und deren Verläufe/Lage im Planungsgebiet benötigt. Sollten Sie noch hilfreiche Informationen haben können Sie uns diese gerne über unsere Eigentümer bzw. Pächterformulare oder über unsere E-Mail: SuedLink@tennet.eu mitteilen. 

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