Infomarkt SuedOstLink Abschnitt D3b
Pinnwand mit Trassenkarte

Beteiligungs-möglichkeiten und Genehmigungsverfahren

Über das gesamte, bisherige Planungs- und Genehmigungsverfahren für SuedOstLink hatten und haben interessierte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich durch Hinweise und Anregungen einzubringen. Das Genehmigungsverfahren sieht außerdem unterschiedliche formelle Beteiligungs­möglichkeiten für die Öffentlichkeit vor. Hier erfahren Sie, wie Sie sich ab sofort in der letzten Phase des Genehmigungsverfahrens beteiligen können.

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Video: Marcus Engel, Teilprojektleiter Planungsabschnitt D3b
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Können sich die Menschen aus der Region auch nach Einreichung der Unterlagen nach § 21 NABEG beteiligen?

Ja, die Menschen aus der Region haben auch nach Einreichung der Unterlagen am Genehmigungsverfahren beteiligen. Mit der Einreichung der § 21-Unterlagen ist die Planung durch TenneT im Abschnitt D3b zunächst einmal abgeschlossen. Die Bundesnetzagentur entscheidet dann über die eine Planfeststellung – sobald diese vorliegt, kann der Bau beginnen. Zuerst prüft die BNetzA jedoch die Vollständigkeit der Unterlagen. Im Anschluss daran bietet die BNetzA allen Trägern öffentlicher Belange sowie allen Privatpersonen, die von den Planungen zu SuedOstLink betroffen sind, die Möglichkeit sich im Rahmen des Anhörungsverfahren nach § 22 NABEG zu den eingereichten Unterlagen zu äußern. In einem anschließenden Erörterungstermin werden im Sommer 2023 alle Stellungnahmen und Einwendungen erörtert. 

Außerdem freuen wir uns jederzeit über Hinweise von Bürgern, die für den Bau unseres Erdkabelprojekts wichtig sein können. Die Menschen, die in der Planungsregion zu Hause sind, kennen sich in Ihrer Gegend aus und können uns wertvolle Einblicke geben. Wir werden auch weiterhin im Austausch mit den Menschen bleiben.

Nasser Ahmed, Referent für Bürgerbeteiligung in dem Planungsabschnitt D3b, informiert über Beteiligungsmöglichkeiten

Nasser Ahmed, Referent für Bürgerbeteiligung in dem Planungsabschnitt D3b, informiert über Beteiligungsmöglichkeiten

Das Planfeststellungsverfahren gemäß Netzausbau­beschleunigungs­gesetz

Öffentlichkeitsbeteiligung im formellen Verfahren 

Für die Unterlagen nach § 21 NABEG plant TenneT die grundstücksscharfen Feintrassierung für den konkreten Verlauf von SuedOstLink aus. Die Feintrassierung wird zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen bei der BNetzA eingereicht.

Die Bundesnetzagentur prüft die Erwiderungen inhaltlich und legt einen Zeitpunkt für einen Erörterungstermin fest, auf dem die Betroffenen ihre Anliegen vortragen können, sofern diese in einem konkreten Zusammenhang mit dem Planfeststellungsverfahren von SuedOstLink stehen.

Nach der Einreichung der Unterlagen nach § 21 NABEG und der dort enthaltenden Feintrassierung, hat jede Person, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, die Möglichkeit, ihre Stellungnahme im Rahmen des Anhörungsverfahrens (§22 NABEG) an die Bundesnetzagentur vorzubringen.

Nach Abwägung aller Belange und unter der Berücksichtigung der Stellungnahmen der Beteiligten trifft die BNetzA als Genehmigungsbehörde am Ende des Genehmigungsverfahrens eine Entscheidung für den Trassenverlauf. Mit dem Planfeststellungsbeschluss ist das Genehmigungsverfahren nach § 24 NABEG beendet.

Interaktiver 3D Raum
Boden Interaktiver Raum
Trassenverlauf
Bagger und Erdkabel-Rolle
Ordner
Stele mit Konverter
Zwei Personen sprechen miteinander
Monitor und Kamera
Taschenrechner und Münzen auf einer Stele